Private Haftpflichtversicherung – Braucht jeder!

Die Private Haftpflichtversicherung ist jedem dringend zu empfehlen, da nach Bürgerlichem Gesetzbuch grundsätzlich für Schäden in voller Höhe gehaftet wird.
Private Haftpflichtversicherung – Braucht jeder!
 
Besteht keine Absicherung, muss der Schädiger den angerichteten Schaden aus eigener Tasche bezahlen – und das kann sehr teuer werden.

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die die versicherte Person als Privatperson Dritten zufügt (Sach- und/oder Personenschäden). Neben dem Versicherungsnehmer sind mitversichert:
  • in der Privat-Haftpflichtversicherung der Ehegatte bzw. der Lebensgefährte und minderjährige Kinder sowie Hausangestellte
  • in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Tierhalter
  • in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Hausverwalter und Hausbesorger
  • in der Betriebshaftpflichtversicherung die Betriebsangehörigen bei der Arbeit

Was ist versichert?

Die Haftpflichtversicherung übernimmt
  • die Prüfung der Frage, ob überhaupt und in
    welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
  • den Ersatz der berechtigten Ansprüche
  • die Abwehr unberechtigter Ansprüche

Kommt es darüber hinaus zu einem Rechtsstreit, so trägt die Haftpflichtversicherung auch diese Kosten. Die Leistungen sind aber
mit der vereinbarten Versicherungssumme beschränkt.

Haftpflichtversicherungsverträge gibt es für unterschiedliche Risikosituationen:
  • Privatperson (Privat-Haftpflichtversicherung)
  • Hundehalter (Tierhalter-Haftpflichtversicherung)
  • Bauherr, Haus- und Grundbesitzer (Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung)
  • Gewerbetreibender (Betriebs-Haftpflichtversicherung)

Nicht versichert:

Nicht gedeckt sind Schäden, die der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Dritten zufügt. Ebenfalls nicht gedeckt sind Schäden, die einem Dritten vorsätzlich zugefügt werden. Von der Haftpflichtversicherung sind insbesondere nicht gedeckt:

  • Schäden, die man selbst erleidet und Ansprüche zwischen Familienangehörigen und Personen, die Versicherungsschutz aus demselben Versicherungsvertrag haben
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen
  • Strafen und Bußgelder
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden (denn dafür gibt es die Kfz-Haftpflichtversicherung!)
  • Schäden, die vom Versicherten an fremden Sachen während der Bearbeitung, Benützung, Verwahrung oder Beförderung verursacht werden
  • Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die der Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert hat


Die Privat- und Sporthaftpflicht-Versicherung ist in der Haushaltsversicherung automatisch mitversichert. Ehepartner,
Lebensgefährten sowie Kinder bis zum 25. Lebensjahr (solange sie weder über einen eigenen Haushalt noch über ein eigenes Einkommen verfügen) sind mitversichert.