Betriebshaftpflichtversicherung
Schutz für Ihr Unternehmen
Da man als Unternehmer für jeden Schaden haftet, der während des Arbeitsbetriebes durch Angestellte oder den Unternehmer selbst Dritten zugefügt werden, ist es wichtig, sich für den Fall der Fälle entsprechend abzusichern. Denn schnell wird man mit horrend hohen Schadenersatzansprüchen konfrontiert, welche man in der Regel nicht aus eigener (Unternehmens-) Tasche zahlen kann...
So ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung eine notwendige Schutzmaßnahme für jedes Unternehmen, da es immer mal passieren kann, dass Personen, die nicht zum Betrieb gehören, zu Schaden kommen können. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung können sowohl natürliche als auch juristische Personen versichert werden und im Schadensfall prüft das Versicherungsunternehmen, ob der Versicherungsnehmer haftpflichtig gemacht werden kann und ob die Höhe des Anspruchs überhaupt gerechtfertigt ist. Die Versicherung tritt nicht nur dann ein, wenn gerechtfertigte Ansprüche bestehen und zahlt diese gemäß der im Vertrag vereinbarten Deckungssummen, sondern springt auch dann ein, wenn es um das Abwehren ungerechtfertigter oder überhöhter Ansprüche geht, dies
notfalls auch vor Gericht.
Wichtig ist es, sich als Unternehmer über die Leistungen der Versicherung im Klaren zu sein!
Gedeckt sind in der Betriebshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden, sowie daraus abgeleitete Vermögensschäden. Reine Vermögensschäden – ohne vorhergegangenem Personen- oder Sachschaden – sind mit Zusatzklauseln versicherbar. Zum Beispiel Beratungsfehler bei Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern, oder Planungsfehler bei Architekten.
Produkt-Haftpflicht und Erweiterte
Produkt-Haftpflichtversicherung
Die „normale“ Produkt-Haftpflichtversicherung ist in unseren Verträgen automatisch mit eingeschlossen. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist eine Zusatzdeckung innerhalb der Betriebs-Haftpflichtversicherung, welche mit besonderen Versicherungssummen belegt ist. Diese Erweiterung ist insbesondere für Hersteller bzw. Quasihersteller von Roh oder Zwischenprodukten erforderlich. Versichert werden Schadenersatzansprüche Dritter auf reine Vermögensschäden (sog. Kostenschäden) aus:
Die Beiträge für eine Betriebshaftpflichtversicherung richten sich in der Regel nach der Anzahl der beschäftigten Personen im Unternehmen, nach der Art des Betriebes und nach dem Umsatz, der erzielt wird.
So ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung eine notwendige Schutzmaßnahme für jedes Unternehmen, da es immer mal passieren kann, dass Personen, die nicht zum Betrieb gehören, zu Schaden kommen können. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung können sowohl natürliche als auch juristische Personen versichert werden und im Schadensfall prüft das Versicherungsunternehmen, ob der Versicherungsnehmer haftpflichtig gemacht werden kann und ob die Höhe des Anspruchs überhaupt gerechtfertigt ist. Die Versicherung tritt nicht nur dann ein, wenn gerechtfertigte Ansprüche bestehen und zahlt diese gemäß der im Vertrag vereinbarten Deckungssummen, sondern springt auch dann ein, wenn es um das Abwehren ungerechtfertigter oder überhöhter Ansprüche geht, dies
notfalls auch vor Gericht.
Wichtig ist es, sich als Unternehmer über die Leistungen der Versicherung im Klaren zu sein!
Gedeckt sind in der Betriebshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden, sowie daraus abgeleitete Vermögensschäden. Reine Vermögensschäden – ohne vorhergegangenem Personen- oder Sachschaden – sind mit Zusatzklauseln versicherbar. Zum Beispiel Beratungsfehler bei Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern, oder Planungsfehler bei Architekten.
Produkt-Haftpflicht und Erweiterte
Produkt-Haftpflichtversicherung
Die „normale“ Produkt-Haftpflichtversicherung ist in unseren Verträgen automatisch mit eingeschlossen. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist eine Zusatzdeckung innerhalb der Betriebs-Haftpflichtversicherung, welche mit besonderen Versicherungssummen belegt ist. Diese Erweiterung ist insbesondere für Hersteller bzw. Quasihersteller von Roh oder Zwischenprodukten erforderlich. Versichert werden Schadenersatzansprüche Dritter auf reine Vermögensschäden (sog. Kostenschäden) aus:
- dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften
- Weiterbearbeitung und Weiterverarbeitung
- Verbindung oder Vermischung mit anderen Produkten
- Ausbau des eigenen mangelhaften
Produktes und Einbau eines mangelfreien Produktes - Herstellung mangelhafter Produkte durch
gelieferte mangelhafte Maschinen
Die Beiträge für eine Betriebshaftpflichtversicherung richten sich in der Regel nach der Anzahl der beschäftigten Personen im Unternehmen, nach der Art des Betriebes und nach dem Umsatz, der erzielt wird.
